Entenpfuhl: Wasserschutzgebiet Schwetzinger Hardt wird erweitert. Die Auskiesung bleibt weiterhin als Möglichkeit
Die betroffenen Kommunen – Hockenheim, Ketsch, Oftersheim, Reilingen, Schwetzingen, St. Leon-Rot und Walldorf – müssen diese Verordnung nun veröffentlichen. Sie tritt einen Tag danach in Kraft.
In die Erweiterungsfläche des Wasserschutzgebietes fällt das Gewann Entenpfuhl auf Gemarkung Schwetzingen, das nach dem Regionalplan für die Rohstoffgewinnung von Sand und Kies vorgesehen war. Um hier überhaupt das Wasserschutzgebiet erweitern zu können, musste zunächst geklärt werden, ob von den Festsetzungen des Regionalplans zugunsten des Wasserschutzes abgewichen werden darf. Dazu war ein Zielabweichungsverfahren notwendig, das vom Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) durchgeführt wurde. Mit der Entscheidung des RP vom 10. März wurde die Abweichung vom Einheitlichen Regionalplan der Region Rhein-Neckar vom Vorranggebiet für den Rohstoffabbau zugelassen. Damit war der Weg frei für die Erweiterung des Wasserschutzgebietes. Durch diese Erweiterung fällt auch das Gewann Entenpfuhl in das Wasserschutzgebiet und zwar in die Schutzzone III A. Das Gewann Entenpfuhl ist genau das Gewann, in dem die Firma Krieger die Gewinnung von Kies und Sanden betreiben möchte. Dazu wäre die Abholzung eines Waldstückes erforderlich (wir berichteten mehrfach). Durch die Kiesgewinnung würde zudem das Grundwasser freigelegt und ein Baggersee entstehen. Beides wird nun durch die Wasserschutzgebietsverordnung (WSGVO) verboten. Damit wird das Vorhaben der Firma Krieger aber nicht unmöglich. Befreiungen von diesen Verboten können beantragt werden (Paragraf 10 WSGVO). Voraussetzung für Befreiungen ist der Nachweis der Unschädlichkeit eines Vorhabens für die Wassergewinnung.
„Zum Antrag der Firma Krieger liegt uns bislang nur der ,reine’ Antrag auf Planfeststellung vor. Die Antragsunterlagen werden immer noch erstellt. Nach Inkrafttreten der Erweiterung des Wasserschutzgebietes ist davon auszugehen, dass zusätzlich der Antrag auf die notwendigen Befreiungen von der dann gültigen Wasserschutzgebietsverordnung beantragt werden. Auch hierzu lässt die Firma Krieger derzeit schon Unterlagen und Gutachten erstellen“, informiert Margarete Schuh, Leiterin des Wasserrechtsamts.
Der Landtagsabgeordnete der Grünen, Dr. Andre Baumann, begrüßt die Entscheidung, das Wasserschutzgebiet Schwetzinger Hardt auf die Staatswaldflächen des Gewanns Entenpfuhl auszuweiten. Das Wasserschutzgebiet Schwetzinger Hardt versorge Zehntausende Haushalte mit sauberem Trinkwasser. Baumann spricht sich zwar grundsätzlich für eine dezentrale, nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg aus, aber im Gewann Entenpfuhl habe der Wasserschutz Vorrang vor einer Rohstoffnutzung.
Der Landtagsabgeordnete setzt sich aber für den Bau von Windenergieanlagen im Entenpfuhl-Wald ein (wir berichteten). „Für die Stellfläche einer Windenergieanlage werden nur 0,5 Hektar Wald dauerhaft benötigt. Im Vergleich zu einer Waldrodung für ein Kieswerk von bis zu 42 Hektar sind Waldverluste für zwei bis drei Windräder vergleichsweise sehr gering. Windkraftanlagen wurden auch in Wasserschutzgebieten der Zone III gebaut. Warum sollte das nicht im Entenpfuhlwald möglich sein?“, heißt es in einer Mitteilung abschließend.
Bericht aus der Schwetzinger Zeitung vom 26.03.2022 zg